Regulatorisches Umfeld
Die jüngsten regulatorischen Änderungen in Deutschland und der EU haben für AIFM zu zusätzlicher Komplexität geführt, die letztendlich auch in einer niedrigeren Zahl von zugelassenen Fonds resultiert.
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EU-Richtlinie für Alternative Investment Funds Managers (AIFMD)
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- Im Juli 2011 trat die EU-Richtlinie für Alternative Investment Funds Managers (AIFMD) zur Harmonisierung der nationalen Regulierungen in Europa in Kraft.
- Die Richtlinie zielt auf größere Transparenz, Schutz der Investoren und Reduzierung des systematischen Risikos durch die Einführung von Anforderungen an das Berichtswesen, Risikomanagement, die Depotverwahrung, Vergütungs- und Incentivestrukturen, aufsichtsrechtliches Kapital usw.
- Die AIFMD gilt für EU and nicht-EU Alternative Investment Fund Manager (AIFM), die Alternative Investment Funds (AIFs) in der EU verwalten oder vertreiben.
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Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
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- In Deutschland wurde die AIFMD mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in nationales Recht umgesetzt. Es trat im Juli 2013 in Kraft.
- Vor Einführung des KAGB waren AIFM relativ frei, offshore aufgelegte AIFs bei institutionellen/professionellen Investoren in Deutschland zu vermarkten, sofern diese Privatplatzierungen keine öffentlichen Angebote darstellten und keine Veröffentlichungspflichten auslösten.
- Dieses weitgehend unregulierte Privatplatzierungsregime fand sein Ende, da das KAGB von AIFM vor Vertriebsbeginn in einem EU Land bzw. in Deutschland eine Zulassung des Fonds und ggf. einen europäischen Passport fordert.
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MIFID II/MIFIR
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- Seit Januar 2018 gelten die Regelungen der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie, MIFID II. Ziel der Novelle war es, die Funktionsweise und Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) besser zu schützen. Flankiert wurde MIFID II durch die europäische Finanzmarktverordnung MiFIR. Sie schafft europaweit die Möglichkeit, dass die nationalen Aufsichtsbehörden den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten überwachen, verbieten oder beschränken können.
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EU Datenschutzgrundverordnung und
Fünfte EU Geldwäscherichtlinie
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- Auch die gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und Geldwäschebekämpfung wurden innerhalb der EU harmonisiert und verschärft. Im Mai 2018 wurde die EU DSVGO eingeführt, am 1. Januar 2020 ist das aufgrund der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie novellierte Geldwäschegesetz in Kraft getreten.
Die Einführung EU-weit einheitlicher aufsichtsrechtlicher Vorgaben hat den Vertrieb von AIFs durch nicht EU Fonds Manager deutlich erschwert. Komplexität und administrative Belastung erhöhen die Notwendigkeit einer professionellen und fundierten Beratung.
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